12. August 2015

Das würde Euch zwei Rheingauner gut kleiden!

Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß, zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.

Friedrich Wilhelm I. von Preußen, Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726 

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